Die neue Gesetzgebung basiert auf einer 2013 "Swissness" -Anpassung des Bundesgesetzes über Marken und Ursprungsangaben. Dieser bis zum nächsten Jahr festzusetzende Änderungsantrag sieht vor, dass mindestens 60% des Wertes der Industrieerzeugnisse aus der Schweiz stammen und das Erzeugnis in der Schweiz wesentliche Merkmale aufweisen muss. Ursprünglich kämpfte die FH für diesen Prozentsatz 80 statt 60, aber sie sind mit diesem Ergebnis zufrieden.
Die derzeitige Verordnung, die die Verwendung des Namens "Swiss" auf Uhren regelt, reicht bis ins Jahr 1971 zurück und legt die Kriterien fest, nach denen eine Uhr als "Swiss Made" qualifiziert werden kann.
Derzeit gilt eine Uhr als Schweizer, wenn die Bewegung Schweizer ist, dh:
- Die Bewegung ist in der Schweiz zusammengebaut,
- Die Bewegung wurde vom Hersteller in der Schweiz geprüft und
- Die Komponenten der schweizerischen Manufaktur machen mindestens 50% des Gesamtwertes aus, ohne Berücksichtigung der Montagekosten;
- Seine Bewegung ist in der Schweiz verankert, und
- Führt der Hersteller die Endkontrolle in der Schweiz durch.
Anders als die bestehende Verordnung gilt die Swissness-Abänderung
nicht nur für die Bewegung und die Endabnahme, sondern für jeden
Bestandteil der Armbanduhr (einschließlich Armbändern und Armbändern). mehr sehen uhr fake und replica dior
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